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Altersvorsorge:



Altersvorsorge mit Hartz IV



Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde ab 1. August 2006 der Freibetrag für die private Altersvorsorge auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht (vorher 200 Euro).

Beispiel:
Für einen 45-jährigen ALG II-Empfängererrechnet sich folgender Freibetrag:
45 x 250,00 Euro = 11.250 Euro


V E R S I C H E R U N G E N 

Nicht in das verwertbare Vermögen fallen Verträge, die nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter (Rentenbeginn) aufgelöst werden können, wie z.B.:

- Rentenversicherungen ohne Leistung im Todesfall
- Altersvorsorgeverträge (Risterrente, Rüruprente)
- Produkte der betrieblichen Altersvorsorge

Kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenverischerungen, die vor dem Rentenbeginn kündbar sind, gehören hingegen zum verwertbaren Vermögen und müssen ggf. gekündigt werden!