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Altersvorsorge mit Hartz IV
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Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde ab 1. August 2006 der Freibetrag für die private Altersvorsorge auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht (vorher 200 Euro).
Beispiel: Für einen 45-jährigen ALG II-Empfängererrechnet sich folgender Freibetrag: 45 x 250,00 Euro = 11.250 Euro
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V E R S I C H E R U N G E N
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Nicht in das verwertbare Vermögen fallen Verträge, die nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter (Rentenbeginn) aufgelöst werden können, wie z.B.:
- Rentenversicherungen ohne Leistung im Todesfall - Altersvorsorgeverträge (Risterrente, Rüruprente) - Produkte der betrieblichen Altersvorsorge
Kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenverischerungen, die vor dem Rentenbeginn kündbar sind, gehören hingegen zum verwertbaren Vermögen und müssen ggf. gekündigt werden!
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