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Glossar

A L G   I I 

Abkürzung für Arbeitlosengeld II; Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammengelegt zum Arbeitslosengeld II = Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige



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H A R T Z   I V 

Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II (ALG II) auch "Hartz IV" genannt, denn es wurde durch das sog. "Hartz IV-Gesetz" zum 01. Januar 2005 eingeführt.
Das gesamte Hartz-Konzept mit den Phasen Hartz I bis Hartz IV ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".



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B E D A R F S G E M E I N S C H A F T 

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, wie z.B. Kinder und Ehepartner.



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S C H O N V E R M Ö G E N 

Beim Schonvermögen handelt es sich um den Vermögensanteil, der vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwertet werden muss.



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R Ü C K K A U F S W E R T   ( L E B E N S V E R S I C H E R U N G E N ) 

Beim Rückkaufswert handelt es sich um den Geldbetrag, der dem Versicherungsnehmer im Falle der vorzeitigen Kündigung eines rückkauffähigen Lebensversicherungsvertrags zusteht.



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H I L F E B E D Ü R F T I G K E I T 

Laut § 9 SGB gilt als hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.



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Z U M U T B A R K E I T 

Grundsätzlich gilt: Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zuzumuten! Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite Zumutbarkeit



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