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ALG 2 Regelsatz



Der Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit einem minderjährigen Partner wird jährlich an die Rentenentwicklung angepasst.
Der Regelsatz deckt dabei Ausgaben für Bekleidung, Nahrungsmittel (inkl. Getränke), Tabakwagen, Gesundheitspflegeprodukte, Medikamente, Freizeit, Telefon und Internet u.a.
Zur Hartz IV-Regelleistung hinzu kommen z.B. Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Hinzu kommen Leistungen für den einmaligen Bedarf (z.B. Klassenfahrten).




01. Juli 2009: Hartz 4 Regelsatz wird erhöht

Die Hartz 4 Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nun 359 Euro pro Monat. Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr gibt es nun 287 Euro monatlich (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren gibt es 251 Euro. Unter 7 Jahren sind es 215 Euro monatlich.

23.02.2011: Neue Hartz IV Regelsätze

Lange gab es ein zähes Ringen um die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze. Nun soll der Regelsatz zunächst um 5,00 Euro angehoben werden und zu Beginn des Jahres 2012 um weitere 3,00 Euro steigen.


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