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Einkommen und Vermögen

H A R T Z   4   /   A L G   2 :   E I N K O M M E N   U N D   V E R M Ö G E N 

Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) bekommt nur, wer finanziell wirklich darauf angewiesen ist. Wer über ausreichend Einkommen und/oder Vermögen verfügt, kann diese Leistungen nicht erhalten.




Was zählt nun aber zum Einkommen und Vermögen?

Einfach gesagt zählt zum Einkommen, alles was Sie während der Bedarfszeit einnehmen (nach SGB II: alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert).
Vermögen ist das, was Sie bereits haben. Hierzu zählen:

- Kontoguthaben und Bargeld
- Sparbücher und Sparbriefe
- Bausparvermögen
- Aktien und Fondsanteile
- Forderungen
- Immobilien und Grundstücke
- Lebensversicherungen
- Autos
- Schmuck und Antiquitäten

Zum Einkommen zählen:

- Arbeitslosengeld 1
- Krankengeld
- Unterhaltsleistungen
- Renten
- Kindergeld
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung

Leistungen aus dem SGB II werden nicht zum Einkommen gezählt!


Hartz 4 Einkommen und Vermögen| Hartz 4 Schonvermögen

Weiterführende links:

Arbeitslosengeld II-Rechner
Arbeitslosengeld I berechnen


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