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Freibeträge

H A R T Z   4   F R E I B E T R Ä G E 

Als Erwerbstätiger können Sie Freibeträge für Einkommen und Vermögen geltend machen.

Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden können:
- ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 Euro
- bei einem Bruttoeinkommen größer 100,00 Euro und kleiner 800 Euro: 20%
- bei einem Bruttoeinkommen größer 800,00 Euro und kleiner 1200 Euro: nochmal 10%
- haben Sie ein minderjähriges Kind steigt die Freibetragsgrenze auf 1500,00 Euro
(auch wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein minderjähriges Kind lebt)

Vermögensfreibeträge:
- je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen (und seines Partners) ein Grundfreibetrag in Höhe von 150,00 Euro, mindestens jeweils 3.100,00 Euro
- für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro

Innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Freibetragsgrenzen ist Ihr Vermögen also geschützt.



Maximale Grundfreibeträge:
Für Personen, die vor dem 01.01.1958 geboren sind: 9.750,00 Euro
Für die Jahrgänge von 1958-1963: 9.900,00 Euro
Für die Jahrgänge ab 1964: 10.050,00 Euro

Freibeträge für die Altersvorsorge:
Die staatlich geförderte Riester-Rente darf nicht angerechnet werden. Sie zählt zum geschützten Vermögen.



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