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Freibeträge
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H A R T Z 4 F R E I B E T R Ä G E
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Als Erwerbstätiger können Sie Freibeträge für Einkommen und Vermögen geltend machen.
Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden können: - ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 Euro - bei einem Bruttoeinkommen größer 100,00 Euro und kleiner 800 Euro: 20% - bei einem Bruttoeinkommen größer 800,00 Euro und kleiner 1200 Euro: nochmal 10% - haben Sie ein minderjähriges Kind steigt die Freibetragsgrenze auf 1500,00 Euro (auch wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein minderjähriges Kind lebt)
Vermögensfreibeträge: - je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen (und seines Partners) ein Grundfreibetrag in Höhe von 150,00 Euro, mindestens jeweils 3.100,00 Euro - für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro
Innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Freibetragsgrenzen ist Ihr Vermögen also geschützt.
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Maximale Grundfreibeträge: Für Personen, die vor dem 01.01.1958 geboren sind: 9.750,00 Euro Für die Jahrgänge von 1958-1963: 9.900,00 Euro Für die Jahrgänge ab 1964: 10.050,00 Euro
Freibeträge für die Altersvorsorge: Die staatlich geförderte Riester-Rente darf nicht angerechnet werden. Sie zählt zum geschützten Vermögen.
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Schwangerschaft | Einkommen und Vermögen
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