Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten nun die gleiche Leistung, das Arbeitslosengeld 2 (ALG II).
Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 haben alle Personen, die hilfebedürftig und erwerbsfähig sind und die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wer unter normalen Bedingungen mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kann und dabei mindestens 15 Jahre alt ist, gilt als erwerbsfähig (bis zum Alter von 65 Jahren).
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