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Schwangerschaft

H A R T Z   I V   U N D   S C H W A N G E R S C H A F T 

Schwangere erhalten nach der 12. Schwangersschaftswoche einen besonderen Mehrbedarf (17 % der Regelleistung).

Gemäß §50 SGB XII (Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft) gibt es folgende Leistungen:

- Ärztliche Behandlung und Betreuung
- Hebammenhilfe
- häusliche Pflegeleistungen gemäß §65 Abs. 1 (Pflegebdürftigen sind die angemesssenen Aufwendungen der Pflegeperson zu erstatten)
- Pflege in einer stationären Einrichtung



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